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Der Weg zur logopädischen Behandlung

Bevor eine sprachtherapeutische Behandlung bzw. eine logopädische Therapie begonnen werden kann, ist eine Überweisung/ein Rezept (sog. „Heilmittelverordnung“) durch einen (Fach-)Arzt notwendig.

Sollten Sie sich allerdings nicht sicher sein, ob eine Behandlung erforderlich ist, können Sie auch gern im Voraus einen Beratungstermin mit mir vereinbaren, um eine logopädische Einschätzung zum Therapiebedarf zu erhalten – dieser Termin ist für Sie in meiner Praxis kostenfrei und unverbindlich wahrnehmbar.

Gleiches gilt, wenn Sie bereits bei einem Arzt zwecks einer sprachtherapeutischen Verordnung vorstellig waren, diese jedoch nicht erhalten haben – gegebenenfalls stelle ich Ihnen eine schriftliche Empfehlung aus, die Ihren Wunsch bezüglich einer logopädischen Therapie faktisch bestärkt (bitte beachten Sie, dass diese Empfehlung keinen Anspruch auf eine Verordnung seitens des jeweiligen Arztes darstellt).

Zu den Ärztegruppen, die logopädische Therapien verordnen, gehören u.a.:

  • Kinderärzte
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Zahnärzte & Kieferorthopäden (sofern eine Problematik in diesem Bereich zu Grunde liegt)
  • Neurologen
  • Allgemeinärzte

Mit einer vom Arzt ausgestellten Verordnung wenden Sie sich bitte innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Erhalt an meine Praxis, um einen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass ein ungenutztes Rezept 14 Tage nach Erhalt (sofern nicht anders vom Arzt auf der Verordnung vermerkt) seine Gültigkeit verliert; in diesem Fall müssen Sie sich erneut an den entsprechenden Arzt wenden und die Ausstellung eines neuerlichen Rezepts erfragen.

An dieser Stelle möchte ich Sie zudem darauf hinweisen, dass die Unterbrechung einer stattfindenden Behandlung im Rahmen einer ärztlichen Verordnung ebenfalls maximal 14 Kalendertage umfassen darf; Ausnahmen sind lediglich längere Krankheitsperioden, Ferien und/oder Urlaub. Sollte eine unbegründete Unterbrechung (länger als 14 Tage) stattfinden, verfallen die verbleibenden Therapieeinheiten auf dem laufenden Rezept; auch in diesem Fall muss Ihrerseits beim behandelnden Arzt eine neuerliche Verordnung erfragt werden.

Um diese oder ähnliche o.g. Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorher mit mir über eventuelle, sich überschneidende Termine zu sprechen – gemeinsam finden wir eine Lösung, um Ihre Therapie oder die Ihres Kindes weiterhin zu gewährleisten.

Abschließend möchte Ich Ihnen noch ein paar Tipps geben, um das Prozedere der Termineinhaltung einfacher zu gestalten:

  1. Sollte bei Ihnen/Ihrer Familie demnächst ein Kurzurlaub (max. 13 Tage zwischen zwei Behandlungsterminen) geplant sein, informieren Sie mich bitte zeitnah darüber – auf Ihrem Rezept wird nichts vermerkt und die Therapie kann darauffolgend normal fortgesetzt werden. 
  2. Sollte bei Ihnen/Ihrer Familie ein längerer Urlaub geplant sein oder eine Abwesenheit in den Ferien bevorstehen (mehr als 13 Tage zwischen zwei Behandlungsterminen), informieren Sie mich bitte im Voraus – auf Ihrem Rezept wird/werden der Urlaub/die Ferien vermerkt, es verfallen keine Behandlungseinheiten und die Therapie kann darauffolgend normal fortgesetzt werden.
    Fällt Ihre Urlaubsplanung auf einen Zeitraum zwischen zwei ärztlichen Verordnungen (z.B. beim Abschluss eines derzeitigen Rezepts und dem eigentlich darauffolgenden Beginn eines neuen Rezepts), ist es empfehlenswert, den behandelnden Arzt darüber zu informieren und ggf. nach Beendigung Ihres Urlaubes die Ausstellung einer weiteren Verordnung zu erfragen. 
  3. Im Falle einer Krankheit informieren Sie mich bitte zeitnah, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem nächsten Therapietermin, darüber – sollte die Krankheit länger als 14 Tage andauern, wird auf Ihrem Rezept eine krankheitsbedingte Pausierung vermerkt, es verfallen keine Behandlungseinheiten und nachdem es Ihnen wieder besser geht, kann die Therapie normal fortgesetzt werden (über einen vorherigen Anruf würde ich mich freuen, denn bei langfristigen Krankheitsperioden kann Ihr Termin ggf. kurzfristig anderweitig vergeben worden sein, um die entstandene Lücke zu füllen).
    → Natürlich kann es auch passieren, dass ein Infekt oder eine Erkrankung erst in der Nacht „richtig zuschlägt“; in diesem Fall ist eine Einhaltung der o.g. 24 Stunden unter Umständen nicht möglich – auch das ist kein Problem, bitte rufen Sie mich am entsprechenden Morgen in der Praxis an oder hinterlassen Sie eine Nachricht, somit weiß ich Bescheid. Ihre Gesundheit geht selbstverständlich vor.